Lieferungen des ausländischen Versandhandels in die Schweiz: Kein Zoll mehr, aber MWST auf Rechnungen an schweizerische Kunden / Teil 1
Neu Weltumsatz massgebend
Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der in der Schweiz erzielt Umsatz massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland.
Unternehmen, die also weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100‘000 erzielen, werden ab dem ersten Schweizerfranken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von CHF 100‘000 in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen. Dies führte zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe, insbesondere in den Grenzregionen.
Neue Regelung für ausländischen Versandhandel (= Versandhandelsregelung)
Durch die neue „MWST-Weltumsatzregelung“ werden somit Versandhandelsunternehmen steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von CHF 100‘000 pro Jahr erzielen.
Die Versandhandelsunternehmen werden die MWST ihren Kunden selber in Rechnung stellen. Dafür entfallen bei den Kundinnen und Kunden die vom Zoll bei der Einfuhr erhobenen Steuern und Gebühren.
Inkrafttreten
Die Inkraftsetzung der Neuregelung erfolgt:
- Allgemein:
- per 01.01.2018
- Versandhandelsregelung*)
- ab 01.01.2019
- Verzögerungsgrund: Die Schweizerische Post beansprucht aus technischen Gründen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmung.
Finanzielle Vorteile für den Bund
Der Bundesrat schätzt, dass diese Massnahme zu ca. CHF 40 Millionen Mehreinnahmen pro Jahr führen werde.
Quelle
LawMedia-Team