LAWNEWS

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Auftragsverhältnis bleibt jederzeit kündbar

Datum:
31.10.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Kündigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erinnerlich hatte das Parlament mit der „Motion 11.3909 Barthassat“ den Bundesrat beauftragt, das jederzeitige Widerrufsrecht abzuschaffen, um den Vertragsparteien ein dauerhaftes Auftragsverhältnis zu ermöglichen. Im September 2016 hat der Bundesrat einen entsprechenden Revisionsvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.

Wir berichteten: Auftrag – Vernehmlassung zu neuen Beendigungsregeln

Der Bundesrat hat nun von den Vernehmlassungsergebnissen zu einer Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Kenntnis genommen. Es zeigte sich, dass zahlreiche Teilnehmer das jederzeitige Kündigungsrecht als einen wichtigen Bestandteil der Rechtsordnung ansehen würde. Weiter wurde von den Vernehmlassungs-Teilnehmern eingebracht, dass das zwingende, jederzeitige Widerrufsrecht beiden Parteien zugutekomme.

Der Bundesrat will daher am Grundsatz, dass die Vertragsparteien einen Auftrag jederzeit beenden können, festhalten und erachtet den Handlungsbedarf für eine Neuregelung des Widerrufsrechts als nicht gegeben. Er beantragt deshalb dem Parlament, die „Motion 11.3909 Barthassat“ abzuschreiben.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.10.2017

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.