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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Definitive Rechtsöffnung: Zulässigkeit einer Betreibung für mehrere Forderungen?

Datum:
12.10.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Definitive Rechtsöffnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80

Das Bundesgericht hat entschieden, dass in einer einzigen Betreibung mehrere Forderungen geltend gemacht werden können, wenn genau dieselbe Person Gläubigerin der Forderungen ist bzw. genau dieselben Personen Gläubiger dieser mehreren Forderungen sind.

Quelle

BGE 5A_797/2016 vom 24.03.2017 = BGE 143 III 221 ff.

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