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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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Bessere Unterstützung von Familien schwerkranker oder schwerbehinderter Kinder

Datum:
14.11.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
Invalidenversicherung, IV, Kinder
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erhöhung Intensivpflegezuschlag – Eine positive Nachricht für leidgeprüfte Eltern

Die Pflege kranker oder behinderter Kinder zu Hause ist für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe.

Der Bundesrat hat am 08.11.2017 beschlossen, dass Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind kümmern, ab dem 01.01.2018 einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung erhalten.

Schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder haben Anspruch auf:

  • Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV)
  • Intensivpflegezuschlag (IPZ)
  • in bestimmten Fällen auf einen Assistenzbeitrag

Familien, die beide Leistungen beziehen müssen, erhalten in Zukunft eine deutlich höhere finanzielle Unterstützung:

  • Höherer Intensivpflegezuschlag
    • Der Intensivpflegezuschlag wird – je nach Schweregrad der Behinderung oder der Erkrankung – um CHF 470 bis CHF 940 pro Monat erhöht
  • Kein Abzug vom Assistenzbeitrag mehr
    • Der IPZ wird inskünftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen.

Diese Unterstützung ist zwar besser, wird aber wohl in vielen Fällen nicht ausreichen, sind doch die Eltern täglich vor grosse persönliche, finanzielle und organisatorische Herausforderungen sowie vor schwierige Entscheidungen gestellt.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.11.2017

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