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Zivilprozessrecht

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Klageänderung – Keine jederzeitige Klageänderung mehr

Datum:
29.11.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Klageänderung, Zivilprozess, Zivilprozessrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 227 – Praxisänderung des Zürcher Handelsgerichts

Das Handelsgericht hält an seiner am 12.09.2012 begründeten und mit ZR 111 (2012) Nr. 86 publizierten Rechtsprechungspraxis zur jederzeitigen Klageänderung nicht mehr fest.

Die Praxisänderung sieht vor, dass eine Klageänderung nach ZPO 227 nur noch im Rahmen eines der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte zulässig ist.

Eine Klageänderung mittels beliebiger Eingabe zu einem beliebigen Zeitpunkt ist fortan nicht mehr möglich.

Quelle

Handelsgericht des Kantons Zürich

Beschluss vom 24.05.2017

HG160015

ZR 116 (2017) Nr. 52, S. 169 ff.

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