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Arbeitsrecht

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Regeln für die Weihnachtsfeier

Datum:
20.11.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An der Weihnachtsfeier herrscht meist eine lockere und heitere Stimmung. Doch auch dann gibt es für Arbeitnehmer und -geber einige Regeln zu beachten:

Regeln für die Arbeitnehmer

  • Teilnahme an der Feier ist zu empfehlen, um Interesse an Kollegen / Unternehmen zu zeigen
  • Es ist davon abzuraten, über Vorgesetzte oder Kollegen zu lästern oder diese zu mobben
  • Warten bis der Arbeitgeber das Buffet eröffnet
  • Auf die Tischmanieren achten
  • Alkoholkonsum in Massen geniessen, um unangenehme Situationen zu vermeiden
  • Keine Randalen oder Schlägereien, denn auch an der Weihnachtsfeier können diese ein Kündigungsgrund sein
  • Small-Talk mit den Anwesenden
  • Nicht zu früh die Feier verlassen
  • Keinen Arbeitskollegen mit nach Hause nehmen, dies kann peinlich enden und sogar den Job gefährden

Regeln für den Arbeitgeber

  • Alle Mitarbeitenden zur Weihnachtsfeier einladen
  • Small-Talk mit den Mitarbeitenden, um Wertschätzung und Interesse zu zeigen (nicht nur über die Arbeit reden)
  • Ansprache halten, um den Mitarbeitenden Dank und Motivation auszusprechen (es besteht natürlich keine Pflicht eine Rede zu halten)
  • Keine Pflicht, eine Weihnachtsfeier auszurichten

Die Ansprache der / des Eingeladenen

Die Art der Einladung ist ein wichtiger Bestandteil der Weihnachtsfeier. Umso schöner und liebevoller die Einladung, desto mehr Leute werden erscheinen. Hier ein paar Tipps für eine gelungene Einladung:

  • Eine Karte oder einen Brief erstellen. Ganz einfach im Microsoft Office verschiedene Schrifttypen- und grössen verwenden, vielleicht ein Bild und schon hat man eine persönliche Weihnachtseinladung
  • Ein wenig Abwechslung darf sein. Vielleicht dieses Jahr ein Motto für die Weihnachtsfeier?
  • „Liebe Mitarbeiter, liebe Mitarbeiterinnen“ – Nein, nennt man die Eingeladene Person bei Namen, so fühlt sie sich persönlich angesprochen
  • Die Einladung dem Empfänger persönlich überreichen

Fazit

Auch wenn die Weihnachtsfeier ein festlicher Anlass ist, sollten doch einige Verhaltensregeln eingehalten werden, um den Teamgeist und die Unternehmenskultur zu fördern und nicht zu beschädigen.

Quelle

  • Sommer Barbara, Alle Jahre wieder, Handelszeitung Nr. 49 vom 08.12.2016, S. 31
  • careerbuilder.ch, Weihnachtsfeier im Betrieb: Was Sie tun und was Sie besser lassen sollten (Stand: 17.01.2017)
  • jobscout24.ch, Weihnachtsfeier: Oh, du peinliche… (Stand: 17.01.2017)
  • weka.ch, Einladung zur Weihnachtsfeier: 7 Tipps, wie Sie Ihre Mitarbeiter mit Worten und Präsenten überraschen 

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