Der Bundesrat möchte die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben. Das Vorhaben soll die Rechtssicherheit stärken.
An seiner Sitzung vom 08.12.2017 hat der Bundesrat
- die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) zur Kenntnis genommen
- entschieden, die EÖBV auf den 01.02.2018 in Kraft zu setzen.
Quelle
LawMedia-Reaktionsteam