LAWNEWS

Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Sicherungsmassnahme – Anzeige an den Schuldner des Betriebenen

Datum:
17.01.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, SchKG, Sicherungsmassnahme
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 17 + SchKG 99

Die Anzeige des Betreibungsamts an die Bank, wonach dieses das Bankguthaben des betriebenen Bankkunden pfände und die Bank mit befreiender Wirkung nur noch an das Betreibungsamt zahlen könne, beinhaltet eine vorsorgliche Sicherungsmassnahme. Ein nachfolgender neuer Entscheid, die vorsorgliche Pfändung aufrechtzuhalten, ist – wenn keine neuen Tatsachen geltend gemacht wurden – nicht rechtsmittel- bzw. beschwerdefähig.

Das Bundesgericht ist – unter Hinweis auf vorinstanzlich dogmatisch falsches Vorgehen und ein Desinteresse der Beteiligten an einer diesbezüglichen Korrektur – nicht auf die Beschwerde in Zivilsachen eingetreten.

Quelle

BGE 5A_124/2016 vom 17.08.2016

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.