Anpassung Vo bäuerliches Bodenrecht (VBB) und Pachtzinsverordnung (PZV)
Im Agrarrecht ist der sog. „landwirtschaftliche Ertragswert“ von wichtiger Bedeutung, v.a. bei der Preisbestimmung zur Hofübergabe ins Eigentum oder in eine Betriebspacht.
Der „landwirtschaftliche Ertragswert“ wird mittels der Schätzungsanleitung festgelegt.
Die Schätzungsanleitung wird regelmässig ergänzt und weiterentwickelt, damit sie den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung trägt.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31.01.2018 die Revision folgender Erlasse beschlossen:
- Schätzungsanleitung (2004)
- Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB)
- Pachtzinsverordnung (PZV)
Das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 01.04.2018 vorgesehen.
Mit der revidierten Schätzungsanleitung soll laut Bundesrat der landwirtschaftliche Ertragswert eines Betriebes zwischen 10 und 20 Prozent steigen.
Link zur Schätzungsanleitung
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam