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Internationales Recht

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Anerkennung ausländischer Konkursverfahren: Publikation Gesetzesänderung IPRG 166 ff.

Datum:
24.04.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Anerkennung ausländischer Konkursverfahren, Anerkennung ausländischer Nachlassverträge, Anschlusskonkursverfahren, IPRG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Modernisierung des internationalen Konkursrecht

Einleitung

Wir berichteten am 06.07.2017, dass der Bundesrat beabsichtige, das internationale Konkursrecht zu modernisieren und hiefür das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge zu vereinfachen.

Inzwischen haben National- und Ständerat über die Gesetzesvorlage beraten und am 16.03.2018 in den beiden Schlussabstimmungen die Gesetzesänderung beschlossen.

Gesetzespublikation

Im Bundesblatt Nr. 12 vom 27.03.2018 wurde nun die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) publiziert.

Die Gesetzesänderung vom 16.03.2018 betrifft die Artikel 166 – 175 IPRG (11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag).

Gegenüber dem Gesetzesentwurf des Bundesrates nahmen die Räte – soweit erkennbar- lediglich geringfügige Anpassungen vor, nämlich bei:

  • IPRG 169 Abs. 2, 2. Satz
  • IPRG 171 Abs. 2
  • IPRG 174a Abs. 2, 2. Satz.

Der von National- und Ständerat in der Schlusssitzung beschlossene neue Gesetzestext kann nachgelesen werden unter:

Referendumsmöglichkeit

Die hievor erwähnte Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert bis 05.07.2018.

Inkraftsetzung

Der Bundesrat bestimmt dereinst den Inkraftsetzungszeitpunkt.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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