Aufforderung des Bundesrates an das Parlament, ihn zur Gesetzgebungsvorbereitung zu beauftragen
Der Bundesrat kam in seinem am 09.03.2018 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen nach geltendem Schweizer Recht keine Möglichkeit hätten, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren und, dass daher im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Auch für Gläubiger bestünden nur eingeschränkte Möglichkeiten, von künftigem Schuldnereinkommen zu profitieren. In Privatkonkursverfahren seien die Gläubiger heute meist mit einem Totalausfall ihrer Forderungen konfrontiert; die dabei ausgestellten Verlustscheine seien in der Praxis in vielen Fällen wertlos.
Der Bundesrat ist – nach Prüfung der Möglichkeiten – der Ansicht, dass die Einführung eines „Entschuldungsverfahrens für Private“ für die betroffenen Schuldner eine grosse Erleichterung darstellen würde, ohne dass die Interessen der öffentlichen Hand und der übrigen Gläubiger zu stark belastet würden.
Wenn Schuldner durch ein „Schuldbefreiungsverfahren“ eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten würden, zur Erzielung eines Einkommens motiviert werden könnten und eine Loslösung von staatlicher Hilfe schafften, komme dies auch dem Staat und den übrigen Gläubigern zugute.
Der Bundesrat will – bei einem entsprechenden Auftrag des Parlaments – verschiedene Varianten prüfen und eine Vorlage erarbeiten.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam