Harmonisierung v.a. bei Gewalt- und Sexualdelikten
Einleitung
An seiner Sitzung vom 25.04.2018 hat der Bundesrat die Botschaft betreffend härtere Strafen für Sexualtäter und die Harmonisierung der Strafrahmen verabschiedet.
Der Bundesrat verfolgt damit dem Grundsatz nach folgende drei Ziele:
- Ermöglichung einer angemessenen Sanktionierung von Straftaten
- Härtere Bestrafung bei Delikten gegen Leib und Leben sowie bei Sexualdelikten
- Abstimmung der Strafrahmen untereinander
Bisherige Gesetzesrevisionen und Nachholbedarf
Gemäss Bundesrat ist der Besondere Teil des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten 40 Jahren mehr als 70 Mal revidiert worden, und zwar infolge
- gewandelter Wert- und Moralvorstellungen
- technischer Entwicklung
- internationaler Vereinbarungen.
Noch nie erfolgte indessen ein sog. Quervergleich. – Der Bundesrat hat dies nun nachgeholt und folgende zwei Aspekte bzw. Fragestellungen geprüft:
- Entsprechen die Strafrahmen der Schwere der Straftaten
- Stehen die Strafrahmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander.
Punktuelle Änderungen
Die Gesetzesrevision soll nicht völlig neue Strafrahmen schaffen, sondern sich auf punktuelle Änderungen beschränken. Das Strafrecht soll ein differenziertes Instrument zur Sanktionierung von Straftaten bleiben und dabei den Gerichten den nötigen Spielraum belassen.
Verdoppelung der Mindeststrafe bei Vergewaltigung
Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung soll von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben und damit verdoppelt werden. Der Tatbestand soll neu geschlechtsneutral gefasst und künftig auch beischlafähnliche Handlungen erfassen.
Bei sexuellen Handlungen mit einem Kind unter 12 Jahren, die nicht einer Vergewaltigung entsprechen, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt; bei Vergewaltigung soll eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Harmonisierung
Ziel der Harmonisierung der Strafrahmen ist, dass die Strafen inskünftig dem Wert des geschützten Rechtsguts in der Gesellschaft entsprechen sollen. Hiefür werden vom Bundesrat folgende Änderungen bzw. Neuerungen vorgeschlagen:
- Schwere Körperverletzung
- Bisher:
- 6 Monate Freiheitsstrafe als Mindeststrafe
- Geplant:
- 1 Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe
- Bisher:
- Sexuelle Handlungen mit Kindern
- Geplant:
- 1 Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe bei Handlungen mit Kindern, die das 12. Altersjahr vollendet haben
- Geplant:
- Vergewaltigung
- Bisher:
- 1 Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe
- Geplant:
- 2 Jahre Freiheitsstrafe als Mindeststrafe
- Formulierung neu geschlechtsneutral
- Ausweitung auf beischlafähnliche Handlungen
- Bisher:
- Sexuelle Nötigung
- Geplant:
- Senkung des oberen Strafrahmens von 10 Jahre auf 5 Jahre
- Streichung der beischlafähnlichen Handlungen, wegen neuer Zuordnung beim Straftatbestand der Vergewaltigung
- Geplant:
- Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte
- für Gruppen von Chaoten und Randalierern, die Gewalt gegen Personen und Sachen verübten
- Bisher:
- 30 Tagessätze Geldstrafe
- Geplant:
- 120 Tagessätze Geldstrafe
- Vermögensdelikte
- Für gewerbsmässige Begehung von Vermögensdelikten
- Geplant:
- 6 Monate Freiheitsstrafe als einheitliche Mindeststrafe.
Präventive Massnahmen
Für den Bundesrat ist die Verhinderung von Straftaten genauso wichtig wie die angemessene Bestrafung. Er hat deshalb in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gesetzgebungsprojekte und Massnahmen zu folgenden Themen verabschiedet:
- Schutz vor Missbrauch
- häusliche Gewalt
- Belästigung
Zu diesen Massnahmen zählen vor allem:
- die Ausweitung der Meldepflicht für den Schutz von Kleinkindern
- ein besserer Schutz vor Stalking mit elektronischen Fussfesseln.
Fazit
Mit der Erhöhung der Mindeststrafen bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass er einen schärferen Strafrahmen wünscht.
Parlament am Zuge
Nach der Verabschiedung der StGB-Revisionsgrundlagen liegt nun der Ball beim Parlament.
Quelle
LawMedia-Reaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Botschaft | ejpd.admin.ch
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen | ejpd.admin.ch
- Bundesgesetz Entwurf über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht | ejpd.admin.ch
- Fussfesseln mit Zukunftspotential | nzz.ch