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Sachenrecht / Immobilien

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Dienstbarkeit – Dienstbarkeitslöschung / Auslegungsgrundsätze für die Feststellung des Verlusts des Interesses des Berechtigten

Datum:
20.06.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Dienstbarkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 736 Abs. 1

Als Mittel der Dienstbarkeitsauslegung hat der klare Wortlaut Vorrang, wobei für den wahren Sinn der Vertragsklausel der Gesamtzusammenhang massgebend ist.

Begleitumstände des Vertragsabschlusses und die Interessenlage der Parteien in jenem Zeitpunkt dürfen – soweit für Dritte erkennbar – berücksichtigt werden.

Die Begründung eines Notweges muss sich sowohl aus dem Dienstbarkeitsvertrag als auch aus dem Hauptbucheintrag (Grundbuch) ergeben.

Quelle

BGer 5A_924/2016 vom 28.07.2017

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