ZPO – 261 ff. – Vorsorgliche Massnahmen
Verpflichtet sich eine Mieterin im Hinblick auf Mieterausbauten dem Vermieter Sicherheiten zu leisten und die Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten zu verhindern, kann bei Verletzung der vertraglichen Pflichten das Gericht auf Antrag des Vermieters ein Baustopp anordnen.
Quelle
Einzelgericht des Handelsgerichts
Urteil vom 07.12.2017
HE170435