Ersatz des RTVG / Vernehmlassung bis 15.10.2018
Vernehmlassungseröffnung
Am 20.06.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) eröffnet.
Im BGeM, welches das heutige Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ersetzen soll, sind vorgesehen:
- Regulierungsbehörde
- Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine grössere Staatsferne zu gewährleisten
- Weniger Regulierung für Service-public-freie Medien
- Lockerung des Regelwerks für Medien ohne Service-public-Auftrag
Förderung Service-public-Leistungen
- Künftig wird die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein, sondern auf Online-Angebote ausgeweitet werden
Finanzielle Mittel für Audio- und Videoinhalte
- Im Online-Bereich werden finanzielle Mittel nur für Service-public-Leistungen gewährt, die auf Audio- und Videoinhalte setzen und keine reinen Textangebote sind.
Vernehmlassungsdauer
Interessierte Kreise können bis zum 15.10.2018 zur Vorlage Stellung nehmen
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- UVEK: Gesetz über elektronische Medien | uvek.admin.ch
- Vorbereitungsarbeiten für ein künftiges Gesetz über elektronische Medien | bakom.admin.ch
- Medienmitteilung: Service public im Medienbereich an die Digitalisierung anpassen | bakom.admin.ch
- Medienrecht | medienrecht.ch (in Arbeit)