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Neues Gesetz über elektronische Medien (BGeM) – Eröffnung der Vernehmlassung

Datum:
10.07.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Medienrecht
Stichworte:
Medienrecht, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ersatz des RTVG / Vernehmlassung bis 15.10.2018

Vernehmlassungseröffnung

Am 20.06.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) eröffnet.

Im BGeM, welches das heutige Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ersetzen soll, sind vorgesehen:

  • Regulierungsbehörde
    • Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine grössere Staatsferne zu gewährleisten
  • Weniger Regulierung für Service-public-freie Medien
    • Lockerung des Regelwerks für Medien ohne Service-public-Auftrag

Förderung Service-public-Leistungen

  • Künftig wird die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein, sondern auf Online-Angebote ausgeweitet werden

Finanzielle Mittel für Audio- und Videoinhalte

  • Im Online-Bereich werden finanzielle Mittel nur für Service-public-Leistungen gewährt, die auf Audio- und Videoinhalte setzen und keine reinen Textangebote sind.

Vernehmlassungsdauer
Interessierte Kreise können bis zum 15.10.2018 zur Vorlage Stellung nehmen

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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