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Strafrecht

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Strafbarkeit wegen Misswirtschaft ebenfalls möglich

Datum:
12.07.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Bankenkonkurs, Misswirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 165 Ziffer 1 / BankG 33

Die strafrechtliche Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Bankenkonkurseröffnung möglich, deckt sich doch die Bankenkonkursliquidation hinsichtlich Voraussetzungen, Ablauf und Wirkungen weitgehend mit dem SchKG-Konkursverfahren. Die Bankenkonkurseröffnung genügt daher als objektive Strafbarkeitsbedingung im Sinne von StGB 165.

Quelle

BGE 144 IV 52 ff.   =   BGer 6B_150/2017 vom 11.01.2018

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