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Strafprozess / Strafverfahren

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Dashcam: Anlasslose Aufzeichnung unverwertbar

Datum:
08.08.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Dashcam, Datenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verwertung unerlaubter Beweismittel nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, wozu i.d.R. Verkehrsregelverletzungen nicht zählen

Die von einem Fahrlehrer ohne ersichtlichen Grund veranlassten Dashcam-Aufzeichnungen verletzen Datenschutzvorschriften und sind als Beweismittel nicht verwertbar.

Mehr: Dashcam Fall

Quelle

Urteil STK 2017 1 des Kantonsgerichts Schwyz vom 20.06.2017

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