StPO 139 ff. / Verwertung privater Dashcam-Aufnahmen
Für die Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufnahmen aus einem Fahrzeug stellen sich folgende Fragen:
- Persönlichkeitsrechtswidrige Erlangung?
- Abwägung der Datenschutzinteressen der Allgemeinheit und des Betroffenen gegenüber den bestehenden privaten oder öffentlichen Interessen an einer Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens
- Folgt aus einer Persönlichkeitsverletzung zwingend eine Unverwertbarkeit des Videomaterials im gegen die betroffene Person geführten Strafverfahren?
Im konkreten Fall kam das Obergericht des Kantons Zürich zum Schluss, dass eine zwingende Unverwertbarkeit des Videomaterials nicht per se angenommen werden kann.
Quelle
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss vom 16.03.2018
UH170424
ZR 117 (2018) Nr. 37, S. 141 ff.