Einleitung: E-Tankstellen
Ab sofort können sich private Investoren und Betreibergesellschaften für Bau und Betrieb sog. „E-Tankstellen“ auf den Rastplätzen des Nationalstrassen-Netzes (Autobahnen) bewerben.
Bewilligungsparameter
Das ASTRA plant folgende Bewilligungspraxis:
- Bewilligungsdauer
- 30 Jahre
- Keine Einzelkonzessionen
- ASTRA will nicht je Rastplatz eine einzelne Bewilligung sprechen
- Anzahl Bewilligungsnehmer
- Wenige, beschränkt auf fünf Pakete mit jeweils 20 Rastplätzen
- Ziele
- Überschaubarkeit
- Gewährleistung eines flächendeckenden Netzes
- 5 Pakete mit je 20 Rastplätzen
- Das ASTRA hat die 5 Pakete mit den einzelnen Rastplätzen bereits festgelegt und gibt deren Detaildaten bekannt:
- Strom-Groberschliessung
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- Vorfinanzierung der Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort durch ASTRA
- Vorfinanzierte Investitionskosten (pro Rastplatz ca. CHF 500‘000) sollen den Betreibern über ein Entgelt überwälzt werden
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- Baupflicht
- Die fünf Rastplätze pro Paket sollen vom jeweiligen Betreiber innerhalb eines Jahres ab Vergabeentscheid mit einer Ladestation ausgerüstet sein (Fristen für den Bau der Stromanschlüsse nicht mit eingerechnet).
Das ASTRA nimmt an, dass die ersten Ladestationen frühestens Ende 2019 eröffnet werden könnten.
Submissionsunterlagen und Submissionsfrist
Die entsprechenden Unterlagen sind seit 11.09.2018 auf der Internetseite des ASTRA greifbar.
Interessenten können ihre Gesuche bis am 11.12.2018 einreichen.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps zum Thema E-Tankstellen
- Grosses Interesse am Betrieb von E-Tankstellen auf Autobahn-Rastplätzen | astra.admin.ch
- Bewerbungsverfahren für Schnellladestationen auf Autobahnrastplätzen | astra.admin.ch