Revisions-Teil 1: Anpassung an europäisches Recht
Einleitung
Erinnerlich hat der Bundesrat die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) zur Anpassung an die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angestossen.
Splittung der DSG-Revision auch Meinung des Ständerates
Nach dem Nationalrat hat am 11.09.2018 auch der Ständerat einer Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) in zwei Etappen zugestimmt.
Damit werden die heiklen Punkte vorerst ausgeklammert.
Erste Etappe: Anpassung an das europäische Recht
Das Parlament will beim Datenschutz nun zuerst die Anpassungen an das europäische Recht vornehmen.
Konkret geht es bei der Anpassung ans europäische Recht um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680. Diese bildet die Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem «angemessenen Datenschutzniveau» anerkennt, was für die grenzüberschreitende Datenübermittlung wesentlich sein soll.
Quelle
LawMedia-Reaktionsteam