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Steuern / Tax

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Kanton Zürich: Steuererklärungspflicht / Ordnungsbusse

Datum:
26.09.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Kanton Zürich, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

DBG 124 / Übergesetzliche Rechtfertigungsgründe unbeachtlich

Die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung besteht unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige letztlich Steuern schulden wird oder nicht.

Sogenannt „übergesetzliche Rechtfertigungsgründe“ entbinden aufgrund des das Abgaberecht beherrschenden Legalitätsprinzips den Steuerpflichtigen nicht von seiner Steuererklärungspflicht.

Es war daher nicht zu beanstanden, dass der Steuerpflichtige für seine Unterlassung mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 sanktioniert worden war.

Entsprechend wies das Bundesgericht die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte die Gerichtskosten von CHF 1‘000 dem Beschwerdeführer.

Quelle

BGer 2C_817/2016 vom 10.11.2016

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