DBG 124 / Übergesetzliche Rechtfertigungsgründe unbeachtlich
Die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung besteht unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige letztlich Steuern schulden wird oder nicht.
Sogenannt „übergesetzliche Rechtfertigungsgründe“ entbinden aufgrund des das Abgaberecht beherrschenden Legalitätsprinzips den Steuerpflichtigen nicht von seiner Steuererklärungspflicht.
Es war daher nicht zu beanstanden, dass der Steuerpflichtige für seine Unterlassung mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 sanktioniert worden war.
Entsprechend wies das Bundesgericht die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte die Gerichtskosten von CHF 1‘000 dem Beschwerdeführer.
Quelle
BGer 2C_817/2016 vom 10.11.2016
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 2C_817/2016 vom 10.11.2016 | servat.unibe.ch
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