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Pauschalsteuern: ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 44

Datum:
04.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Direkte Bundessteuern, Eidgenössische Steuerverwaltung, ESTV, Pauschalsteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerung nach Aufwand

Ausgangslage

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 24.07.2018 das Kreisschreiben Nr. 44 „Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer“ veröffentlicht.

Grundlage des neu veröffentlichten ESTV-Kreisschreibens Nr. 44 bilden:

Änderungen

Das neue Kreisschreiben Nr. 44 „Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer“ berücksichtigt folgende Änderungen:

  • Lebenshaltungskosten
    • Als Bemessungsgrundlage für die im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten wird auf den höchsten der folgenden Beträge abgestellt:
      • CHF 400‘000
      • das Siebenfache des Mietzinses bzw. des Mietwerts
      • das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung oder
      • die Summe der Bruttoerträge
  • Ehepartner-Voraussetzungen
    • Bei Ehegatten, die nach Aufwand besteuert werden wollen, haben beide Partner alle Voraussetzungen zur Aufwandbesteuerung zu erfüllen.

Anwendbarkeit / Übergangsbestimmungen

Das ESTV-Kreisschreiben Nr. 44 ersetzt das bisherige ESTV-Kreisschreiben Nr. 9 vom 03.12.1993.

Das neue Kreisschreiben Nr. 44 ist wie folgt anwendbar:

  • grundsätzlich auf alle Veranlagungen der direkten Bundessteuer ab Steuerperiode 2016
  • für die am 01.01.2016 bereits nach dem Aufwand besteuerten Steuerpflichtigen ab 01.01.2021 (bis 31.12.c gilt das alte Recht und das alte ESTV-Kreisschreiben Nr. 9 weiter (vgl. DBG 205d))

Ab 01.01.2021 gilt mithin für alle nach Aufwand besteuerten Steuerpflichtigen das neue Recht.

Überblick zum Kreisschreiben

Inhaltsübersicht des ESTV-Kreisschreibens Nr. 44

1 Allgemeines
2 Subjektive Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Kein Schweizer Bürgerrecht
2.3 Zuzug in die Schweiz ohne Erwerbstätigkeit
2.4 Erfüllung der Voraussetzungen durch beide Ehegatten
2.5 Beginn des Rechts auf Aufwandbesteuerung
3 Objektive Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Weltweiter Aufwand
3.3 Mindestwerte und Kontrollrechnung
3.3.1 Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a DBG
3.3.2 Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b DBG
3.3.3 Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c DBG
3.3.4 Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d DBG (Kontrollrechnung)
4 Sozialabzüge, anwendbarer Tarif, Satzbestimmung
5 Verfahren bei der Aufwandbesteuerung
5.1 Ordentliche Aufwandbesteuerung
5.2 Modifizierte Aufwandbesteuerung
6 Verschiedenes
7 Inkrafttreten und Übergangsregelung

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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