Nichtgebrauch der Marke
Einleitung
Der englische Autohersteller „Bentley Motors“ hat seinen Namen erfolgreich verteidigt: Das Bundesgericht hat die Löschung der in der Schweiz zugunsten eines Neuenburger Unternehmens eingetragenen Marke «Bentley» für Uhren und Uhrenbestandteile verfügt.
Sachverhalt
Die Gesellschaft Montres Helvetia hatte 1988 die Marke „Bentley“ für die Warenklasse „Uhren und Uhrenbestandteile“ hinterlegt.
Die Marke wurde seither mehrmals weiterverkauft.
Im Oktober 2013 wollte Bentley Motors Logo und Name in der Schweiz eintragen lassen, unter anderem auch für Uhren. Dagegen opponierte die aktuelle Inhaberin der Schweizer Marke „Bentley“.
Erwägungen des Bundesgerichts
Die Schweizer Markeninhaberin konnte die Verwendung der Marke nicht beweisen. Sie hatte die Marke fünf Jahre lang nicht mehr als solche gegen aussen verwendet, weshalb ihr Recht daran erloschen war.
Entscheid des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat dem Begehren von Bentley Motors wegen „Markennichtgebrauchs“ stattgegeben und die Marke für den Gebrauch bei Uhren löschen lassen.
Quelle
BGer 4A_515/2017 vom 04.07.2018