2016 wurde das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) vom Parlament verabschiedet.
Das neue Gesetz legt für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen fest.
Betroffen sind folgende Berufsfelder:
- Pflege
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Hebamme
- Ernährung und Diätetik
- Optometrie
- Osteopathie
Diese Berufe werden insbesondere an den Fachhochschulen ausgebildet
Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10.10.2018 das Ausführungsrecht zum GesBG zur Vernehmlassung verstellt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25.01.2019.
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LawMedia Redaktionsteam