Die Schweiz gilt bereits als einer der attraktivsten Standorte für Schiedsgerichte überhaupt. Jetzt möchte der Bundesrat das massgebliche Recht überarbeiten, um die Attraktivität für Schiedsgerichte in der Schweiz weiter zu steigern. Am 24. Oktober wurde diesbezüglich die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Einleitung
Die Schiedsgerichtbarkeit stellt eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit dar, bei der die Parteien im Vorfeld oder konkretem Streitfall Sitz, Zusammensetzung und massgebendes Verfahrensrecht des Schiedsgerichtes bestimmen. Die Schiedsgerichtbarkeit ist im Bereich von Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht weit verbreitet. Der Bundesrat möchte nun das Potential der Schweiz als Standort für Schiedsgerichte weiter ausbauen.
Gesetzesänderungen zur Attraktivitätssteigerung
Die Schweiz verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung, wodurch sie sich bereits jetzt in besonderem Masse für Schiedsgerichte anbietet. Darauf möchte der Bundesrat aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren, wodurch die Motion 12.3012 «Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten» der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erfüllt werden soll:
- Gesetzliche Verankerung der wesentlichen Grundsätze der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichts
- Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) insgesamt noch anwenderfreundlicher gestalten
- Bsp: Einreichung von Rechtsschriften in englischer Sprache an Bundesgericht soll ermöglicht werden