Der Bundesrat hält dafür, dass die Schweizer Wirtschaft auch 2019 die benötigten qualifizierten Fachkräfte soll rekrutieren können, weshalb er an seiner Sitzung vom 28. 09.2018 die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet hat. Die VZAE-Teilrevision soll am 01.01.2019 in Kraft treten.
Es werden:
- die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) um 1000 Einheiten erhöht;
- die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) um 500 Einheiten reduziert;
- die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA somit in ihrer Gesamthöhe wieder auf das Niveau von 2014 gebracht.
Mehr:
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit | sem.admin.ch
- Arbeit / Ausländergesetzgebung: Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber ab 01.07.2018 | bnlawyers.ch
- Arbeit / Ausländergesetzgebung: Sanktion bei Verletzung der Stellenmeldepflicht | bnlawyers.ch
- Arbeitsrecht – Flankierende Massnahmen: Solidarhaftung des Erstunternehmers im Baugewerbe – BR-Evaluationsbericht erkennt präventive Wirkung
- Arbeitsrecht – Flankierende Massnahmen: Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit