Der Bundesrat will verschiedene Verkehrsregeln den sich gewandelten Verkehrsanforderungen anpassen, damit die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält folgende Änderungen:
- Rechtsvorbeifahren
- > Legalisierung
- Rettungsgasse
- > soll zur Pflicht werden
- «Reissverschluss»
- > soll rechtlich verankert werden
- Neue Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger
- > neu 100 km/h statt wie bisher 80 km/h
- Alkohol auf Raststätten
- > Aufhebung des Alkoholverkaufs- und -ausschankverbots, entsprechend der letztjährigen National- und Ständerats-Beschlüsse
- Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velos
- > inskünftig bei entsprechend signalisierter Kreuzung erlaubt
- Velofahren auf dem Trottoir
- > Erlaubnis für Kinder im primarschulpflichtigen Alter
- Parkplätze für E-Fahrzeuge und Parkgebühren
- Parkfelder für E-Fahrzeuge
- > Aufnahme des Symbols in die Signalisationsverordnung, zur Förderung der Elektromobilität
- Geltungsbereich-Ausdehnung des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge
- > Gemeinden und Kantone sollen unter anderem auch auf Parkplätzen für Motorräder Gebühren erheben dürfen, wenn sie dies wollen.
- Parkfelder für E-Fahrzeuge
Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage sollen zudem aus heutiger Sicht unnötige Bestimmungen aufgehoben werden (zB Bestimmungen für Tierfuhrwerke und Handwagen etc.).
Die Vernehmlassung zu den erwähnten Verordnungsanpassungen dauert vom 10.10.2018 bis zum 25.01.2019.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam