Das Bundesgericht gab soeben bekannt gegeben, dass es den Freispruch von Rudolf Elmer vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses bestätigt habe. Damit weist es die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts ab. Mit dem Obergericht des Kantons Zürich sei davon auszugehen, dass Rudolf Elmer bei der Veröffentlichung von Bankdaten nicht dem Bankgeheimnis unterstanden habe.
BGer-Urteil 6B_1314/2016 / 6B_1318/2016 vom 10.10.2018 = BGE 145 IV 114 ff.
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