Gone-Concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen
Der Bundesrat hat am 21.11.2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet.
Ab dem 01. 01.2019 sollen nebst UBS und Credit Suisse auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein sog. Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen sowie die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit trotz grösseren Verlusten sicherstellen. Ziel: Vermeidung von staatlicher Sanierungshilfe.
Anders als bei den Grossbanken soll die Spiegelung nur zu 40 % erfolgen, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten sind.
Die Überarbeitung der Eigenmittelverordnung bietet Gelegenheit für weitere Anpassungen:
- Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften
- Ersatz des bisherigen Abzugs von den Eigenmitteln durch eine neue Risikogewichtung
- Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, sollen neu der konsolidierten Aufsicht der FINMA unterstellt werden.
Im ersten Halbjahr 2019 will der Bundesrat entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam