Opfer von Personenschäden, die erst lange nach dem verursachenden Ereignis erkennbar werden, sollen bessergestellt werden: Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt inskünftig 20 Jahre (bisher 10 Jahre). Das privatrechtliche Verjährungsrecht wird dadurch punktuell verbessert und vereinheitlicht.
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, das revidierte Verjährungsrecht auf den 01.01.2020 in Kraft zu setzen.
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LawMedia Redaktionsteam