Vernehmlassung bis 28.02.2019
Am 14.11.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eröffnet.
Die geplante Teilrevision des VAG sieht folgendes vor:
- Regeln zur Sanierung von Versicherungsunternehmen
- Sanierung statt Liquidierung im Krisenfall
- Vorteil: Bessere Interessenwahrung für die Versicherungsnehmer
- Erleichterungen für Versicherer mit bestimmten Geschäftsmodellen
- Einführung einer Kundenkategorisierung
- Versicherungsunternehmen, die nur professionelle Kunden bedienen, erhalten aufsichtsrechtliche Erleichterungen
- Unternehmen mit besonders innovativen und zukunftsträchtigen Geschäftsmodellen können von der Aufsicht befreit werden, falls sie den Versichertenschutz gewährleisten
- Versicherungsvermittlern werden für bestimmte Fälle Verhaltensregeln gegenüber Kunden auferlegt
- Das Gesetz soll analog zu den Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Verhaltenspflichten für die Versicherungsbranche und den Vertrieb von Anlageprodukten einführen
- Im Finanzmarkt sollen für solche Produkte dieselben Bedingungen gelten wie für alle anderer Akteure.
Die beiden letzten Massnahmen ermöglichen Versicherungsunternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Verwendung der finanziellen Mittel und stärken den Schweizer Finanzplatz.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28.02.2019.
Mehr: Medienmitteilung «Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes» | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam