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Beziehungen Schweiz-UK nach dem „Brexit“: BR schafft Basis für Wirtschafts- und Handelsbeziehungen

Datum:
20.12.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Brexit, Freihandelsabkommen, Grossbritannien, Standardabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Mind-the-Gap“-Strategie

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 den Text eines Handelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich (UK) verabschiedet, mit dem die bestehenden Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union fortgesetzt werden sollen. Der Abschluss dieses Abkommens ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates.

Das Vereinigte Königreich tritt am 29.03.2019 aus der Europäischen Union (EU) aus.

Heute gilt folgendes:

  • Die Beziehungen zwischen der Schweiz und UK, auch die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, stützt sich auf die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU
  • 2017 war UK für die Schweiz mit Ausfuhren im Wert von CHF 11,4 Mrd. den sechstgrösste Exportmarkt und mit Importen in Höhe von CHF 6,1 Mrd. der achtwichtigste Lieferant.
  • 2016 verabschiedete der Bundesrat seine «Mind-the-Gap»-Strategie zur möglichst vollständigen Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in allen Bereichen, in denen die Schweiz mit UK Beziehungen pflegen.

An seiner Sitzung vom 14.12.2018 hat nun der Bundesrat folgendes beschlossen:

  • Genehmigung des Texts eines Handelsabkommens mit UK, der Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen schaffen kann
  • Gewährleistung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäss den zwischen der Schweiz und der EU bereits bestehenden Abkommen und Ermöglichung exploratorischer Gespräche zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen.

Falls die zwischen UK und der EU geplante Übergangsphase am 29.03.2019 in Kraft tritt, gilt folgendes:

  • Weitere Anwendbarkeit der bilateralen Abkommen Schweiz–EU auch auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und UK
  • Der vom Bundesrat verabschiedete Text des Abkommens nach Ablauf der Übergangsphase am 31.12.2020 (oder einem späteren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbarten Datum) soll als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dienen, bis die beiden Parteien neue Handelsabkommen abschliessen können.

Falls UK am 29.03.2019 «ungeordnet» aus der EU austritt («No-Deal»-Szenario) und die Übergangsphase gar nicht zur Geltung gelangt, gilt folgendes:

  • Der vom Bundesrat genehmigte Text des Abkommens soll im Wesentlichen die Replikation eines Grossteils der Handelsabkommen, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und UK aktuell regeln, ermöglichen
  • Stimmen die zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die Anfang 2019 konsultiert werden, dem Abkommen zu, kann es unterzeichnet werden und sollte ab dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Anwendung gelangen.

Mehr: Medienmitteilung «Bundesrat schafft Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich»

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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