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Drogenschnelltest bei Fahrzeuglenkern: Direkte Anordnung durch die Polizei zulässig

Datum:
07.12.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Polizei, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Polizei darf in eigener Kompetenz Fahrzeuglenker zur Durchführung eines Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht notwendig.

Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde eines Autolenkers ab.

BGer 6B_598/2018 vom 07.11.2018 (publiziert: 07.12.2018, 12.01 Uhr)

Mehr: Medienmitteilung des Bundesgerichts

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Dontom wikipedia.org

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