Die Polizei darf in eigener Kompetenz Fahrzeuglenker zur Durchführung eines Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht notwendig.
Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde eines Autolenkers ab.
BGer 6B_598/2018 vom 07.11.2018 (publiziert: 07.12.2018, 12.01 Uhr)
Mehr: Medienmitteilung des Bundesgerichts
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LawMedia Redaktionsteam
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