LAWNEWS

Steuer- und Abgaberecht

QR Code

Robotisierung: Keine Gefahr für Steuereinnahmen

Datum:
11.12.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuer- und Abgaberecht
Stichworte:
Digitalisierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorerst keine Robotersteuer – Bundesrat heisst Prospektivstudie gut

Der Bericht «Eine Prospektivstudie über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen», der in Erfüllung des Postulats 17.3045 von Nationalrat Jean-Christophe Schwab verfasst wurde, kommt zu folgendem Schluss:

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft hat zurzeit keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Löhne in der Schweiz

Das Risiko dass die Steuereinnahmen aufgrund der Robotisierung einbrechen könnten, ist limitiert

Im Falle einer leichten Verschiebung der Steuereinnahmen zugunsten von Kapitaleinkünften auf Kosten der Lohneinkünfte könnten hingegen die Einnahmen der Sozialversicherungen inskünftig tiefer ausfallen.

Der Bericht denkt drei mögliche Lösungsansätze an, wie die Sozialversicherungen finanziert werden könnten, sollte es zu Mindereinnahmen aufgrund der Robotisierung kommen:

  • eine Robotersteuer
  • eine breiter gefasste Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge
  • eine Erhöhung der MWST-Beiträge.

Der Bericht empfiehlt:

Erhöhung zunächst der Beiträge an die Sozialversicherungen über bestehende Steuern, bevor neue Steuern erhoben werden.

Im Bericht wird ein Risiko erkannt, dass neue Steuern das Produktivitätswachstum hemmen könnten, indem sie Investitionen in die produktivsten Technologien verminderten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07.12.2018 die erwähnte Prospektivstudie gutgeheissen.

Mehr: Eine Prospektivstudie über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen | newsd.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.