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Bauhandwerkerpfandrecht: Berechnung der Klagefrist

Datum:
24.01.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, Frist
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 961 Abs. 3; ZPO 145 Abs. 1 und ZPO 263

Der Fristenstillstand von ZPO 145 Abs. 1 gilt nicht für die Frist, welche das Gericht dem Unternehmer zur Erhebung der Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts ansetzt.

Quelle

BGer 5A_82/2016 vom 16.08.2017   =   BGE 143 III 554   =   Pra 2018 Nr. 145

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