LAWNEWS

Verwaltungsrecht

QR Code

E-Government: Umsetzung in der Schweiz nimmt Formen an

Datum:
21.01.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verwaltungsrecht
Stichworte:
Blockchain, E-Government
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die neuesten Milestones in der E-Government-Entwicklung zeigen, dass es vorwärtsgeht:

  • Gründung der Betriebsgesellschaft eOperations Schweiz AG
  • eUmzugCH, die erste Leistung, die „eOperations Schweiz“ betreibt, ist heute in zehn Kantonen im Einsatz
  • eUmzugCH erzielte im E-Government-Wettbewerb 2018 den 2. Platz in der Kategorie «Kooperationsprojekt»
  • Verabschiedung der Botschaft des E-ID-Gesetzes durch den Bundesrat und Überweisung an die Räte
  • Zukunftsweisende Innovationsprojekte vor Abschluss und Umsetzung wie
    • Aufbau eines Chatbots für die öffentliche Verwaltung
    • Entwicklung eines Partizipationsmoduls für Gemeinwesen
    • Einsatz der Blockchain-Technologie für die elektronische Identifikation und Unterschrift

Die Weichen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2020 sind gestellt:

  • Konsequente Umstellung der Verwaltung auf digitale Prozesse (Absicht der Konferenz der Kantonsregierungen und des Bundesrates)
    • Festgelegte Eckwerte der E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023
    • Leitbild «Digital First»
  • 2019 ist das letzte Umsetzungsjahr des aktuellen Schwerpunktplans
    • Fertigstellung des Entwurfs der Grundlagendokumente für die E-Government-Zusammenarbeit 2020–2023
    • Unterbreitung der Grundlagendokumente an Bund, Kantone und Gemeinden zur Konsultation.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Bildquelle: https://www.egovernment.ch/de/aktuelles/newsletter

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.