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Strafrecht

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Ordnungsbussen auch für andere als Strassenverkehrsdelikte

Datum:
17.01.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
OBV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkraftsetzung auf 01.01.2020

Der Bundesrat hat ans seiner Sitzung vom 16.01.2019 von den Vernehmlassungsergebnissen der Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) Kenntnis genommen und beschlossen, dass inskünftig neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert werden. Die maximale Höhe der Busse beträgt CHF 300.00.

Zusammen mit dem neuen Ordnungsbussengesetz (OBG) werden die OBV und die entsprechenden Bussenlisten auf den 01.01.2020 in Kraft gesetzt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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