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Access Provider (Swisscom) kann nicht mittels Domain-Sperre zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verpflichtet werden

Datum:
27.02.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Filme, Internet
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Swisscom kann als Access Provider (Anbieter von Internetzugang) nicht dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf Internet-Seiten mit illegal zugänglich gemachten
Filmen zu sperren. Eine Regelung für die Einbindung der Access Provider zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit geeigneten Verfahren und technischen Sperrmassnahmen müsste vom Gesetzgeber getroffen werden.

Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde eines Unternehmens ab, welchem in der Schweiz die Urheberrechte für einen Teil der betroffenen Filme zustehen.

BGer-Urteil vom 8. Februar 2019 (4A_433/2018)

Mehr: Urteil vom 8. Februar 2019 (4A_433/2018) | bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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