Vor der Umsetzung der Insolvenzrechtsreform in den einzelnen EU-Staaten
Das EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich kürzlich auf eine Verkürzung der Entschuldungsdauer für die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre geeinigt.
Inskünftig soll nur noch von der Restschuld befreit werden, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 % der Gläubigerforderungen, die Verfahrenskosten des Gerichts und die Kosten des Insolvenzverwalters stemmt. Die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland beträgt aktuell 6 Jahre.
Viele Verbraucher schafften nach der Insolvenz den vorzeitigen Neustart nicht. Man hofft, dass sich dies nach der Novelle ändern wird.
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LawMedia Redaktionsteam