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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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EU-Insolvenzrecht für Selbständige und Verbraucher: Neue Richtlinie mit Verkürzung der Entschuldungsdauer für die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre

Datum:
07.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
EU, Selbständigerwerbende
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vor der Umsetzung der Insolvenzrechtsreform in den einzelnen EU-Staaten

Das EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich kürzlich auf eine Verkürzung der Entschuldungsdauer für die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre geeinigt.

Inskünftig soll nur noch von der Restschuld befreit werden, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 % der Gläubigerforderungen, die Verfahrenskosten des Gerichts und die Kosten des Insolvenzverwalters stemmt. Die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland beträgt aktuell 6 Jahre.

Viele Verbraucher schafften nach der Insolvenz den vorzeitigen Neustart nicht. Man hofft, dass sich dies nach der Novelle ändern wird.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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