Die Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, soweit ihre Anwesenheit für die Dauer eines entsprechenden polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfahrens erforderlich ist.
Das Bundesgericht hiess heute die Beschwerde einer Frau aus Kenia gut.
BGer-Urteil vom 14.02.2018 (2C_373/2017)
Mehr: Kurzaufenthaltsbewilligung für Opfer von Menschenhandel für Strafverfahren
Weiterführende Informationen
- Drittstaatsangehörige (Non-EU/EFTA) – Regelungen des Aufenthalts: Kurzaufenthaltsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam