Das SEM hat die Rechtsberatungsstellen bezeichnet, an die sich Asylsuchende in den Kantonen ab dem 01.03.2019 kostenfrei wenden können.
Zugelassen werden die Rechtsberatungsstellen von:
- Caritas
- Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS)
- weiteren gemeinnützigen Trägerschaften.
Bereits heute bieten diese Rechtsberatungsstellen den Asylsuchenden an:
- Beratung und
- rechtliche Vertretung.
In den für den Asylentscheid weiteren relevanten Schritten werden diese Rechtsberatungsstellen neu durch den Bund pauschal entschädigt.
Mehr: Revidiertes Asylgesetz: SEM bezeichnet die zugelassenen Rechtsberatungsstellen | admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam