LAWNEWS

Zivilprozessrecht

QR Code

Zustellfiktion: Keine Zustellfiktion bei Zustellung nicht an die gewünschte Korrespondenzadresse

Datum:
14.02.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
keine Zustellfiktion, Urteilszustellung, Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 138 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a

Die von einer Partei mitgeteilte Zustellungsadresse ist zu respektieren.

Eine gleichwohl an den Wohnort adressierte und „nicht abgeholte“ Sendung löst daher keine Zustellfiktion aus.

Die Zustellung an eine andere als von der Partei ausdrücklich bekannt gegebene Zustelladresse ist nicht gültig und verstösst gegen die dem Gericht obliegende Pflicht des Handelns nach Treu und Glauben (BV 9, ZPO 52).

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Beschluss vom 16.11.2018 (RU180049)

ZR 117 (2018) Nr. 61, S. 255

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.