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Strafrecht

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Enkeltrick-Betrügereien

Datum:
22.03.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Betrug, Betrugsmasche, Enkeltrick, Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausnutzung der Schwäche älterer Menschen

Einleitung

Die heutige Vereinsamung der alten Menschen führt dazu, dass jeder Anrufende willkommen ist, dass man ihm zuhört und sich in Gespräch verstricken lässt, ohne die Tragweite der Absicht des Anrufen zu hinterfragen.

So auch bei der Enkeltrick-Masche: Es meldet sich ein Betrüger, der sich als Verwandter (zB Enkel, Neffe o.ä.) ausgibt, sich in finanzieller Notlage befindet und dringend auf die Hilfe seiner Familie bzw. angesprochenen Person angewiesen ist.

Ziel des Beitrages

Gegenstand und Ablauf eines Enkeltrick-Betruges sollen nachfolgend hinterleuchtet werden.
Wer das Vorgehenskonzept kennt, kann sofort und richtig reagieren, auch wenn er erstmals damit konfrontiert wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen eine präventive Wirkung haben.

Definition

Enkeltrick = betrügerisches Vorgehen, bei welchem sich Trickbetrüger gegenüber älteren Personen als deren nahe Verwandte ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an Vermögenswerte, v.a. Bargeld, zu gelangen.

Gesetzliche Grundlage

StGB 146

Meccano

Der Enkeltrick läuft in der Regel nach folgendem Schema ab:

  • Anruf des Trickbetrügers
    • Opfer erhält Telefonanruf von vermeintlichem Verwandten
  • Informationsbeschaffung beim Opfer
    • Betrüger versucht, dem Opfer – oft durch ein geschicktes Ratespiel, wer am Telefon ist – Namen und Lebensumstände des vermeintlichen Verwandten zu entlocken, um diese Informationen vertrauensbildend ins Gespräch einzubringen
  • Erste Geschichte betreffend Notlage
    • Der vermeintliche Verwandte erzählt eine komplizierte Geschichte, warum er dringend Geld benötige
  • Ziel der Geschichte
    • Ziele der Geschichte sind:
      • Das Opfer in Sorge um den vermeintlichen Verwandten zu versetzten
      • Der Aufbau von Zeitdruck
  • Darlehensbitte
    • Bei der Darlehensbitte versucht der Betrüger beim Opfer in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld es aufbringen könne, um einen möglichst hohen Betrag zu ertrügen
  • Zweite Geschichte betreffend Geld-Inempfangnahme
    • Der Betrüger erklärt in einer zweiten, ebenso komplizierten Geschichte, warum er das Geld nicht selber in Empfang nehmen könne, eine Drittperson (vermeintliche Freundin, Mitarbeiter etc.) vorbeikomme und das Opfer bis zur Bank begleite
  • Erzeugung von Zeitdruck zur Vermeidung der Erkundigung des Opfers bei einer Drittperson
    • Das Opfer wird in Angst oder Sorge um das Wohlergehen des vermeintlichen Verwandten versetzt, um den Zeitdruck zu erzeugen, der ein Überlegen oder die Erkundigung bei einer Drittperson verhindert

Weitere Varianten des Enkeltricks

  • «Angeblicher Schulfreund»
    • Anstelle der Verwandtenbeziehung geben sich die Betrüger auch als früherer Schulfreund oder als alter Bekannter aus
  • «Vermeintlicher Polizist»
    • Wenn das Opfer den Betrug vermutet, erhält es plötzlich einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten (ebenfalls Betrüger), der es überredet, die Anweisungen dennoch zu befolgen, damit man den Betrüger bei der Geldübergabe in flagranti erwischen und festnehmen könne
    • Der vermeintliche Polizist begleitet das Opfer zum Treffen bei der Bank, überredet es, das Geld dem Betrüger doch zu übergeben und beide Betrüger machen sich dann „aus dem Staub“

Rechtsfolge

Wer eine ältere Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen arglistig irreführt und sie zu einem Verhalten bestimmt, mit welchem sie sich selbst am Vermögen schädigt, macht sich des Betruges (StGB 146) schuldig

Strafverfolgung

In der Regel erfährt die Polizei nur durch Mitteilung der betrogenen Person oder von nahestehenden Personen vom (Enkeltrick-)Betrug. Eine (Straf-)Anzeige kann helfen, dass keine weiteren Personen geschädigt werden.

Tipps

Wie schütze ich mich vor einem Enkeltrick?

  • Misstrauen bei Anrufen von angeblichen Verwandten
  • Fragen stellen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können
  • Nie die Namen Ihrer Verwandten am Telefon nennen
  • Bei angeblichen Notfällen erwähnen, dass erst Rücksprache gehalten werden müsse
  • Telefonnummer des Anrufen notieren und Sache mit wirklichen Verwandten abklären
  • Nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte übergeben
  • Keine Auskünfte über das eigene Vermögen (in Haus und auf Bank) an Dritte
  • Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich
  • Bei verdächtigem Anrufer sofort Polizei informieren (Notruf: 117)

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