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Filme und Videospiele: Neues Bundesgesetz für Jugendschutz

Datum:
20.03.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Medienrecht
Stichworte:
Filme
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis 24.06.2019

Der Bundesrat beabsichtigt, Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten (Gewaltdarstellungen, Sexualdarstellungen und andere ungeeignete Inhalte) schützen. Er hat daher ein Gesetz, das sog. „Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen“, ausarbeiten lassen, welches schweizweit einheitlich regeln soll:

  • Alterskennzeichnungen für Filme und Videospiele
  • Alterskontrollen für Filme und Videospiele

Hiezu sollen alle Kinos, Videotheken, Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet werden.

Gewählt wurde eine sog. „Ko-Regulierung“, mit „Angleichung an das Schutzniveau der EU“:

Ko-Regulierung

  • Die Akteure im Film- und Videospielebereich sollen Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle entwickeln
  • Zu diesem Zwecke sollen sich diese Akteure mit den Jugendschutzorganisationen zusammen schliessen und eine Jugendschutzregelung erarbeiten, die dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorzulegen wäre
  • Bund und Kantone hätten eine überwachende Funktion, die Jugendschutzorganisationen wären für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes zuständig
  • Sollte zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für den Film- und Videospielebereich keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden sein, will der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und / oder Videospielebereich proaktiv erlassen

Angleichung an Schutzniveau der EU

  • Anbieter von Videoplattformen sollen in die Pflicht genommen werden
    • Das neue Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieter solcher Plattformen und Portale bilden, in Anlehnung an die kürzlich revidierte EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zu handeln
    • Schweizerische Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten im Filmbereich sollen EU-vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben
  • Altersüberprüfung
    • Die Anbieter sollen verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten
  • Kontrolle
    • Videoportalen sollen ermöglichen:
    • elterliche Kontrolle
    • Meldungen der Eltern von Inhalten, die für Minderjährige nicht geeignet sind
  • Gewährleistung des Jugendschutzniveaus
    • Der Bundesrat will ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau sicherstellen.

Der Bundesrat hat am 15.03.2019 den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet und bis zum 24.06.2019 in die Vernehmlassung verstellt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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