Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt – wie bei der letzten Publikation vom 03.12.2018 – bei 1,5 %:
- Berechnungsgrundlage
- Vierteljährlich erhobener volumengewichteter Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen
- Veränderung
- Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31.12.2018 ermittelt wurde, sank gegenüber dem Vorquartal von 1,47 % auf 1,45 %
- Rundungsergebnis
- Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 %
- Veränderungsmass für Satzänderung
- Der Referenzzinssatz bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 % sinkt oder auf über 1,62 % steigt.
- Nächste Referenzzinssatz-Publikation
- 03.06.2019.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam