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Strafrecht

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Kriminalstatistik 2018: Weniger Diebstähle, mehr Betrugsfälle

Datum:
26.03.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Kriminalstatistik, Strafrecht, Vermögensdelikte
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

2018 soll die Polizei ca. 112 000 Diebstähle registriert haben, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 7,9% entspreche. Seit dem Rekordjahr 2012 mit 219 000 Diebstählen sei die Zahl um mehr als 100 000 Fälle zurückgegangen. Verschiedene Straftatbestände hätten jedoch zugenommen, so soll sich zum Beispiel der Straftatbestand des Betrugs gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) im selben Zeitraum verdoppelt haben.

Nach Gesetzen:

  • Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB): – 1,4 %
  • Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG): – 4,7 %
  • Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (AuG): + 0,9%.

Nach Deliktsarten und Personen:

Vermögensdelikte



  • Diebstahl
    • 112 353 Straftaten (2018) > gegenüber Vorjahr (2017) Rückgang um 9674 Verzeigungen und gegenüber Rekordjahr 2012 ein Rückgang von 106 713 Straftaten (–49%).
  • Raub
    • 644 Straftaten > rückläufig / Zehn-Jahres-Tief
  • Sachbeschädigung ohne Diebstahl
    • 42 243 Straftaten > rückläufig / Zehn-Jahres-Tief
  • Fahrzeugdiebstahl
    • > tiefster Wert seit 2009: –23% (weniger Fahrräder, aber mehr E-Bikes)
  • Betrug
    • +3060 Straftaten: +23%
  • Erpressung, Erschleichen einer Leistung, unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssysteme oder Zechprellerei
    • Höchststand im Zehn-Jahres-Vergleich

Gewaltdelikte


  • Tötungsdelikte
    • Stabiler Verlauf, wobei mehr als 50 % der vollendeten Tötungsdelikte im häuslichen Bereich stattfanden
  • Minderschwere Gewaltstraftaten
    • Tätlichkeiten: +745
    • Einfache Körperverletzungen: +187
  • Gesamtzahl aller Gewaltstraftaten pro 1000 Einwohner
    • relative Stabilität: 5,2‰ (2018) > Vorjahr: 5,0‰ (2017)

StGB-Widerhandlungen

  • weniger Minderjährige, mehr Erwachsene

Ehrverletzungsdelikte

  • Mehr Verzeigungen wegen Beschimpfungen

Betäubungsmitteldelikte

  • Weniger Verzeigungen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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