Als Folge des Vernehmlassungs-Ergebnisses
Der Bundesrat reagiert auf das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Der Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird nicht umgesetzt.
Der Bundesrat wollte mit seiner Vorlage die VMWG an die neuen Gegebenheiten anpassen und die kurzzeitige Untermiete für Mietende und Vermietende vereinfachen.
Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich beobachten und die Frage allenfalls bei künftigen Gesetzgebungsarbeiten erneut prüfen.
Mehr: Online-Vermittlungsplattformen: Bundesrat verzichtet auf Anpassung der Mietrechtsverordnung | admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam