No-Deal“ oder „Hard-Brexit“
Immer noch unklar ist mit welchem Status das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) am 29.03.2019 aus der Europäischen Union (EU) austritt. Kommt es zu einem ungeordneten Austritt (sog. „No-Deal“ oder „Hard-Brexit“), sind nach jüngster Mitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZA) im Warenverkehr mit der Schweiz und UK in der Zollanmeldung zusätzliche Sicherheitsdaten anzumelden.
Sollte UK ungeordnet aus der EU austreten, wird das bilaterale Handelsabkommen Schweiz-UK ab dem Austrittsdatumvorläufig angewandt und der Warenverkehr zwischen der Schweiz und UK der Vorausanmeldung (VAM) unterstellt:
Mehr: Mehr Sicherheit für die Lieferkette
Weiterführende Informationen
- Wirtschaft – Schweiz-UK: Gemeinsames Versandverfahren (gVV) – Beitritt des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland für die Zeit nach dem „Brexit“ | law-news.ch
- Wirtschaft – Schweiz-UK: Unterzeichnung eines Handelsabkommens | law-news.ch
- Wirtschaft – Schweiz-UK: Unterzeichnung von Versicherungs- und Strassenverkehrsabkommen | law-news.ch
- Völkerrecht – Abkommen Schweiz-UK für die Zeit nach dem „Brexit“: Sicherung der bestehenden Rechte ihrer Bürger | law-news.ch
- Brexit | seco.admin.ch
- Verkehrsrecht – Kabotageverbot in der Schweiz | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam