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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Schweiz-UK: Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) / Bilateraler Verkehr CH-UK mit zusätzlichen Sicherheitsdaten

Datum:
21.03.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Brexit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

No-Deal“ oder „Hard-Brexit“ 

Immer noch unklar ist mit welchem Status das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) am 29.03.2019 aus der Europäischen Union (EU) austritt. Kommt es zu einem ungeordneten Austritt (sog. „No-Deal“ oder „Hard-Brexit“), sind nach jüngster Mitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZA) im Warenverkehr mit der Schweiz und UK in der Zollanmeldung zusätzliche Sicherheitsdaten anzumelden. 

Sollte UK ungeordnet aus der EU austreten, wird das bilaterale Handelsabkommen Schweiz-UK ab dem Austrittsdatumvorläufig angewandt und der Warenverkehr zwischen der Schweiz und UK der Vorausanmeldung (VAM) unterstellt:

MehrMehr Sicherheit für die Lieferkette

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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